Hauptuntersuchung

Wir führen die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO an Ihrem Fahrzeug durch, wobei die Abgasuntersuchung bereits integriert ist. Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung nach § 47a StVZO Bestandteil der Hauptuntersuchung, sodass die zusätzliche Plakette auf dem vorderen Kennzeichen nicht mehr erforderlich ist.

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